Working Paper
Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (88) (remove)
Language
- German (88) (remove)
Keywords
- Wissenschaftssystem (15)
- Wissenschaftspolitik (14)
- Open Access (5)
- Europäische Union (4)
- Exzellenzinitiative (4)
- Forschungsdaten (4)
- Kompetenz (4)
- Künstliche Intelligenz (4)
- Maschinelles Lernen (4)
- Verantwortung (4)
Has Fulltext
- yes (88)
Institute
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe LandInnovation (20)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative (14)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft der Medizin: "Gesundheit für alle" (12)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Globaler Wandel (9)
- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (6)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz (4)
- TELOTA - IT/Digital Humanities (4)
- Veröffentlichungen von Akademiemitgliedern (4)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation (3)
- Akademienvorhaben Alexander von Humboldt auf Reisen - Wissenschaft aus der Bewegung (2)
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2015 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
„Kulturlandschaften“ sollen in dieser Expertise nach ihrem regionalen Entwicklungspotenzial analysiert werden. Dazu ist es von wesentlicher Bedeutung, die institutionengebundenen Wirkungszusammenhänge ihrer Entwicklung zu erkennen. Bei der Ausgestaltung regionaler Steuerungsformen greift aber eine Fokussierung auf formelle Regelungen und deren Umsetzung über planerische Instrumente zu kurz. Vielmehr ist es sinnvoll, sich gleichfalls den (informellen) Interaktionsregeln lokaler und regionaler Akteure mit Einfluss auf die Kulturlandschaftsentwicklung zu widmen und dabei die eng mit Kulturlandschaften zusammenhängenden Images, Ausprägungen regionaler Identitäten, gesellschaftlichen Wertmaßstäbe und Traditionen zu berücksichtigen. So entstehen aus einer Perspektive der sozialwissenschaftlich orientierten Institutionenforschung analytische Aussagen über informelle Institutionen sowie dezentrale Steuerungsformen; sie lassen sich verwenden für künftige Entwicklungs- und Innovationsstrategien. Der als Fallstudie ausgewählte Barnim gehört zu jenen Kulturlandschaften, die ohne eindeutige gemeinsame Identität und charakterisierende Eigenart verschiedene Handlungsräume ausgebildet haben. In Teilregionen des Barnim werden mit dem Naturpark Barnim und dem Regionalpark Barnimer Feldmark zwei kulturlandschaftliche Governanceformen erprobt, deren Prägung durch informelle Institutionen und deren Handlungsformen Gegenstand der Analyse sind. Die Erfahrungen im Barnim zeigen, dass die Mobilisierung kulturlandschaftlicher Entwicklungspotenziale einer Stärkung und Zusammenführung dezentral tätiger Akteure und einer damit einhergehenden Förderung der Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Selbstorganisation bedarf. Eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung besteht darin, dass die regionale Strategie und die damit verbundene akzentuierte Nutzung der identitäts- und imagebildenden Wirkung der Kulturlandschaft als Potenzial aufgefasst wird. Zur Lösung kulturlandschaftsbezogener Interaktionsprobleme sowie zur Stärkung eines vernetzen projektorientierten Handelns sind Governanceformen entscheidend, die regionale Kooperation sicherstellen und ein Regionalmanagement ermöglichen. Dabei sollten administrative Grenzen stets in Frage gestellt werden, denn Kulturlandschaften konstituieren sich als Handlungsräume stärker über soziale Beziehungen, Images und Identitäten als über formelle Grenzziehungen.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Manifest Geisteswissenschaft
(2005)
Die Anwendung der Naturgesetze auf das verhaltenslenkende Gehirn widerspricht auf den ersten Blick der Freiheit des menschlichen Willens. Entsprechendes gilt für die Anwendung der Allmacht Gottes auf alle Vorgänge einschliesslich des menschlichen Verhaltens. Bei einem zweiten Blick auf diese scheinbar so konsequenten Gedankengänge erkennt man aber Verstrickungen in Selbstbezüglichkeiten, die jeweils Mehrdeutigkeiten und Grenzen unseres möglichen Wissens implizieren. Diese zeigten sich schon in Gödels Grenzen mathematisch-logischer Entscheidbarkeit ebenso wie in Heisenbergs Unbestimmtheitsgesetzen der Quantenphysik. Entsprechende Grenzen könnte es für eine vollständige physikalisch begründete Theorie unseres Bewußtseins und damit auch des menschlichen Willens geben - schliesslich würde sie Bewußtsein von Bewußtsein implizieren. In der theologischen Gedankenlinie wiederum kann sich die Allmacht Gottes auch auf die Allmacht selbst richten, indem sie eine weise naturgesetzliche Ordnung ohne ständige göttliche Eingriffe begr ündet und darin den Menschen als Freien will - so etwa sahen es freiheitsfreundliche unter den Theologen wie Eriugena und Cusanus. Mein Essay weist darauf hin, dass selbst bei so verschiedenen Denkweisen wie den naturwissenschaftlichen und theologischen jeweils analoge Selbstbezüglichkeiten auftreten, die unsere Erkenntnis begrenzen.
Die moderne Naturwissenschaft hat auch ihre prinzipiellen, intrinsischen Grenzen zum Thema gemacht; auf der „metatheoretischen“, nämlich der philosophischen und kulturellen Ebene erweist sie sich als offen für unterschiedliche, wissenschaftlich und logisch konsistente Deutungen - sowohl religiöse als auch agnostische. Die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern der Weisheit und der Lebenskunst, und die wiederum spricht für anthropologischen und metaphysischen Optimismus. In diesem Essay geht es dabei um ein religionsfreundliches Selbst- und Weltverständnis, das die Reichweite der menschlichen Vernunft ebenso wie deren intrinsische Grenzen achtet. Es ergänzt und erweitert die Thematik der Schrift „Wissenschaft, Religion und die deutungsoffenen Grundfragen der Biologie“ (2009), (http://www.mpiwg-berlin.mpg.de/Preprints/P388.PDF). Es konzentriert sich nicht nur auf Biologie, es berührt auch den Vergleich immanenter und transzendenter Auffassungen im Allgemeinen und verweist auf einige zentrale theologische Aspekte, was die gegenwärtige Situation und das Verständnis des Christentums angeht. Es steht in Zusammenhang mit Schriften des Autors, die im BBAW edoc Server online verfügbar sind und in denen auch Literaturhinweise zur Thematik zu finden sind. Dazu gehören eine Monographie über Eriugena, al-Kindi, Nikolaus von Kues; Artikel zur Arbeitsgruppe „Humanprojekt“ der BBAW über „Bewusstsein – Reichweite und Grenzen naturwissenschaftlicher Erklärung“ und zum Band „Was ist der Mensch?“; sowie Beiträge zur Arbeitsgruppe „Gemeinsinn und Gemeinwohl“ und zum Thema der „Debatte 1“ der BBAW „Freiheit des menschlichen Willens“.
Die moderne Naturwissenschaft hat auch ihre prinzipiellen, intrinsischen Grenzen zum Thema gemacht; auf der „metatheoretischen“, nämlich der philosophischen und kulturellen Ebene erweist sie sich als offen für verschiedene, wissenschaftlich und logisch konsistente Deutungen – sowohl religiöse als auch agnostische. Die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern der Weisheit und der Lebenskunst, und die wiederum spricht für anthropologischen und metaphysischen Optimismus. Diese Zusammenfassung des letzten der hier wiedergegeben Texte kann auch über der ganzen Reihe stehen. Die Arbeiten entstanden von 1985 bis 2014, und sie betreffen und betonen recht verschiedene Aspekte, wenn sich auch eine gewisse Redundanz nicht vermeiden lässt. Es geht um ein religionsfreundliches Selbst- und Weltverständnis, das die Reichweite der menschlichen Vernunft ebenso wie deren intrinsische Grenzen achtet.
Abstract (ger): Die Flüssigkeitsschichten, die um ein sich bewegendes Molekül herumfließen, haben infolge der endlichen Abmessungen der Flüssigkeitsmolekeln eine endliche Dicke. Die Berücksichtigung dieses Umstandes führt zu einer Modifikation der Stokesschen Gesetze der Kontinuumstheorie für den Zusammenhang zwischen Reibung und Viskosität. Es ergibt sich die richtige Größenordnung und ungefähr die richtige Radienabhängigkeit der beobachteten Mikroreibung, und zwar sowohl für die Rotation als auch für die Translation.
In dem Heft „Wissenschaftsfreiheit in Deutschland“ werden drei rechtswissenschaftliche Perspektiven auf „Wissenschaftsfreiheit“ in ihrer Bedeutung für das Hochschulsystem vorgestellt. Dieter Grimm diskutiert anhand von fünf Leitfragen „Wissenschaftsfreiheit“ als Funktionsgrundrecht. Lothar Zechlin fragt, welche Akteure im Wissenschaftssystem, wann welche Trägerschaft innehaben. Beide Autoren erläutern ihre Fragestellung auch in historischer Hinsicht. Christoph Möllers schließlich erörtert die Funktionsgrenzen von Wissenschaftsfreiheit, ausgehend von der Annahme, dass das Grundgesetz zwar Wissenschaftsfreiheit garantiere, nicht aber deren organisationale Durchführung. Soziologische Schlussfolgerungen von Uwe Schimank runden das Heft ab.
Besondere Anforderungen bestehen an die wasserwirtschaftliche Planung und Bewirtschaftung, aber auch an die Bilanzierung sowohl in der "Problemregion" Berlin-Brandenburg als auch insgesamt in der Region Nordostdeutschland. Die sich ständig ändernden Rahmen- und Randbedingungen des globalen und regionalen Wandels werden zusamengetragen und die Herausforderungen für alle Beteiligten von den Verursachern über die Betroffenen und die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft bis hin zu den verschiedensten an der Prozess- und Problemaufklärung sowie Problembewältigung arbeitenden Wissenschaftsdisziplinen benannt.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 "Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg"
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 "Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg"
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Die Frage, ob die Landwirtschaft in einer Region Globalisierungseffekten ausgesetzt ist, ist von den Eigenschaften vieler Transaktionen im Agrarsektor her gesehen naheliegend. Landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte sind weitgehend Massengüter, die sich profitabel über große Distanzen handeln lassen. Auch landwirtschaftliche Produktionsfaktoren – soweit sie nicht zu den standortgebundenen natürlichen Ressourcen wie Wasser und Boden gehören – sind international mobil, wie der Landmaschinenhandel und auch die starken Migrationsströme landwirtschaftlicher Arbeitskräfte belegen. Ereignisse mit globalen Auswirkungen auf die Nahrungsmittel- und Energiebereitstellung wie Trockenheit, Missernten, Naturkatastrophen, Energieverknappung, Wirtschaftskrisen, (Bürger-)Kriege und anthropogene Ressourcendegradierung können daher die Bedingungen der Agrarproduktion lokal und regional mehr oder weniger stark beeinträchtigen und bilden u.a. eine Quelle der Unsicherheit für die regionale Landwirtschaft. Da gerade der Umgang mit Unsicherheit eine der größten Herausforderungen unternehmerischer Tätigkeit ist, ist der Wunsch nach Abschottung von Globalisierungseffekten erklärbar. Hieraus ergeben sich zwei Leitfragen für diesen Beitrag (siehe auch Hagedorn 2011): 1. Ist die Landwirtschaft in Brandenburg tatsächlich nennenswerten und konkreten Globalisierungseffekten ausgesetzt? Dies soll anhand von wirtschaftlich relevanten Beispielen erkundet werden. 2. Kann sich die brandenburgische Landwirtschaft in einem größeren Maße der Globalisierung entziehen? Gemeint sind damit Optionen, die über globalisierungsgeschützte Nischen hinausgehen.
Der vorliegende Beitrag spricht Probleme der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft in Mitteleuropa an, die als solche weithin bekannt sind. Ihre Diskussion erfolgt jedoch in der Regel aus jeweils fachspezifischer Perspektive: Der Ökonom prangert die hohen Kosten der Agrarpolitik an, der Ökologe das Verschwinden der Artenvielfalt. Seltener werden Fragen der Gerechtigkeit aufgeworfen, werden Werthaltungen und Präferenzen hinterfragt. Noch sehr unsystematisch, wird dies nachfolgend versucht, wobei die revolutionäre Veränderung der Agrarlandschaft in den letzten 100 Jahren noch einmal vor Augen geführt wird. Es werden Folgerungen gezogen und ein konstruktiver Lösungsvorschlag gemacht.
Die energetische Nutzung von Biomasse ist auf Grund des großen vorhandenen Potentials unverzichtbar bei der Substitution fossiler Brennstoffe. So kann in Deutschland rund 9% des derzeitigen Primärenergiebedarfs allein durch Biomasse gedeckt werden. Dabei stehen unterschiedliche Konversions- und Nutzungstechnologien zur Verfügung mit denen feste, flüssige und gasförmige Gebrauchsenergieträger bereitgestellt werden können. Auf Grund der besseren Speicher- und Transportfähigkeiten und den verstärkten Bemühungen zur Substitution fossiler Kraftstoffe kommt dabei vor allem der Bereitstellung von flüssigen Energieträgern eine besondere Bedeutung zu. Dafür stehen heute schon Technologien zur alkoholischen Vergärung und Ethanolerzeugung sowie zur Gewinnung von Pflanzenöl bereit. Daneben werden Verfahren zur Bereitstellung synthetischer Kraftstoffe weiter entwickelt. Die erzeugten gasförmigen Gebrauchsenergieträger werden auf Grund ihrer Transport- und Speichereigenschaften zumeist in stationären Anlagen am Entstehungsort in Nutzenergien überführt. Die dafür zur Verfügung stehenden Konversionsverfahren wie Methangärung und Vergasung weisen einen annährend gleichen und im Vergleich zur Bereitstellung synthetischer flüssiger Energieträger hohen Wirkungsgrad auf. Eine effektive Nutzung von Biomasse wird vor allem durch Kraft-Wärme-Kopplung erreicht, welche sich überwiegend in dezentralen Anlagen sinnvoll darstellt. In der Praxis werden zur Bereitstellung von Endenergien überwiegend Verbrennungsmotoren mit einer relativ hohen Effizienz eingesetzt. Mit den zur Zeit in Entwicklung befindlichen Brennstoffzellen könnten zukünftig noch höhere Wirkungsgrade erzielt werden. Um das vorhandene Biomassepotential optimal zu nutzen sollten bei Konversionsprozessen anfallende biogene Reststoffe wie Presskuchen aus Ölmühlen oder Zuckerrübenschnitzel aus der Ethanolgewinnung, einer weiteren Nutzung zu geführt werden. Im Land Brandenburg ist auf Grund der geringen Bevölkerungsdichte und des hohen Anteils an Acker- und Waldfläche die komplexe energetische Versorgung mit biogenen Kraftstoff, Heizwärme und Elektroenergie der Bevölkerung im ländlichen Raum möglich.
Das phänologische Projekt „Stadt-Umland-Gradienten phänologischer Phasen im Raum Berlin 2006“ ist durchaus auf eine breite Resonanz in der Öffentlichkeit gestoßen. Bis zum 21. Juni 2006 gingen 754 phänologische Beobachtungen an der Humboldt-Universität zu Berlin ein. Die Beteiligung der Bevölkerung an solchen Beobachtungskampagnen scheint daher eine geeignete Methode zu sein, flächendeckende Naturbeobachtungen durchzuführen. Einschränkend ist gewiss anzumerken, dass der Großteil der Beobachter nicht mit phänologischen Beobachtungen vertraut ist. Eine genaue Beobachteranleitung war daher unerlässlich. Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass phänologische Beobachtungen von Natur aus bis zu einem gewissen Grad subjektiv sind. Wenngleich 754 phänologische Beobachtungen in Berlin und Brandenburg ein großer Erfolg sind, so wären für eine flächendeckende Auswertung der Daten und eine Interpolation der Beobachtungsergebnisse weit mehr Aufzeichnungen wünschenswert. Dennoch war es möglich phänologische Gradienten zwischen dem städtischen Ballungsbereich und dem Umland von Berlin für die meisten Phänophasen auszumachen. Insgesamt wurde über alle Phänophasen gemittelt ein Stadt-Umland-Gradient von drei Tagen zwischen Berlin und Brandenburg festgestellt. Für einzelne Phänophasen, wie dem Knospenaufbruch der Rosskastanie sind die Unterschiede noch deutlicher (im Mittel 7 Tage Verfrühung im Stadtgebiet). Innerhalb Brandenburgs konnten ebenfalls Differenzen in der Pflanzenentwicklung identifiziert werden, die vor allem auf die thermischen Unterschiede zwischen den nördlichen und südlichen Landesteilen zurückzuführen sind. Der relativ lang andauernde Winter 2005/06 führte zu einem späten Ergrünen der Natur Ende April. Die positiven Temperaturanomalien Ende April und Anfang Mai führten nachfolgend zu einer beschleunigten Pflanzenentwicklung, so dass die Differenzen zwischen den Phänophasen im Jahr 2006 sehr gering waren. Einige Phasen konnten nahezu parallel beobachtet werden. Daher ist dieses Beobachtungsjahr kein Jahr, das die mittleren Verhältnisse repräsentieren kann.
Die beiden Beiträge des Hefts „Vertrauenswürdige KI? Vorausschauende Politik!“ mit den ethischen und rechtlichen Herausforderungen Künstlicher Intelligenz (KI) auf europäischer Ebene. Der erste Beitrag liefert einen Kommentar, wie die EU Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI um eine rechtliche Perspektive ergänzt werden können. Im zweiten Beitrag werden darüber hinaus Vorschläge für eine vorausschauende europäische Politik für den Umgang mit KI unterbreitet.