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An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Wir haben abgeschrieben!
(2010)
Wissen als Exponat
(2008)
Wissenschaft - postmodern
(1998)
Wissenschaft auf der Insel
(2005)
Wissenschaft ist keine Kunst
(2002)
Abstract (ger): Reichweite und Grenzen naturwissenschaftlicher Erklärungen ergeben sich zum einen aus der universellen Gültigkeit physikalischer Gesetze, zum anderen aus intrinsischen Grenzen, zumal bei selbstbezüglichen Fragestellungen. In diesem Essay geht es um deutungsoffene Grundfragen in Zusammenhang mit der Beziehung von Wissenschaft und Religion: Der Unterscheidung von Tier und Mensch, der Entstehung der mentalen Fähigkeiten der biologischen Spezies „Mensch“, den naturgesetzlichen Voraussetzungen eines „lebensfreundlichen“ physikalischen Universums, und den Grenzen einer naturwissenschaftlichen Erklärung von menschlichem Bewusstsein. Naturwissenschaft kann auf der philosophischen, kulturellen und religiösen Ebene die Mehrdeutigkeit der Welt nicht auflösen. Agnostische und religiöse Grundauffassungen werden auf Dauer ko-existieren, und die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern besonders auch der Weisheit und der Lebenskunst.
Wolfgang Steinitz (1905 - 1967) : vom Rand der Philologie in die Mitte der Wissenschaftspolitik
(2004)
Wozu Interdisziplinarität?
(2012)
Zu Risiken und Nebenwirkungen ... : Über die Wissenschaftskommunikation von Pharma-Unternehmen
(2008)
Zum Thema Frauenzimmer
(2004)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.