Article
Refine
Year of publication
Document Type
- Article (1401) (remove)
Language
Keywords
- Wissenschaft (192)
- Antike (92)
- Rechtswissenschaft (68)
- Rechtssprache (66)
- Wissenschaftstheorie (56)
- Öffentlichkeit (39)
- Wissenschaftskultur (37)
- Angewandte Forschung ; Grundlagenforschung (36)
- Linguistik (34)
- Wissenschaftssprache (34)
Has Fulltext
- yes (1401) (remove)
Institute
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gegenworte - Hefte für den Disput über Wissen (611)
- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (292)
- Veröffentlichungen der Vorgängerakademien (144)
- Akademienvorhaben Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance (126)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Sprache des Rechts, Vermitteln, Verstehen, Verwechseln (66)
- Akademienvorhaben Alexander-von-Humboldt-Forschung (45)
- Akademienvorhaben Berliner Klassik (42)
- Veröffentlichungen von Akademiemitgliedern (19)
- Akademienvorhaben Schleiermacher in Berlin 1808-1834, Briefwechsel, Tageskalender, Vorlesungen (18)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert (17)
Wissenschaft ist keine Kunst
(2002)
Abstract (ger): Reichweite und Grenzen naturwissenschaftlicher Erklärungen ergeben sich zum einen aus der universellen Gültigkeit physikalischer Gesetze, zum anderen aus intrinsischen Grenzen, zumal bei selbstbezüglichen Fragestellungen. In diesem Essay geht es um deutungsoffene Grundfragen in Zusammenhang mit der Beziehung von Wissenschaft und Religion: Der Unterscheidung von Tier und Mensch, der Entstehung der mentalen Fähigkeiten der biologischen Spezies „Mensch“, den naturgesetzlichen Voraussetzungen eines „lebensfreundlichen“ physikalischen Universums, und den Grenzen einer naturwissenschaftlichen Erklärung von menschlichem Bewusstsein. Naturwissenschaft kann auf der philosophischen, kulturellen und religiösen Ebene die Mehrdeutigkeit der Welt nicht auflösen. Agnostische und religiöse Grundauffassungen werden auf Dauer ko-existieren, und die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern besonders auch der Weisheit und der Lebenskunst.
Wolfgang Steinitz (1905 - 1967) : vom Rand der Philologie in die Mitte der Wissenschaftspolitik
(2004)
Wozu Interdisziplinarität?
(2012)
Zu Risiken und Nebenwirkungen ... : Über die Wissenschaftskommunikation von Pharma-Unternehmen
(2008)
Zum Thema Frauenzimmer
(2004)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Zur Berliner Wortliste
(1993)
Das Alte Ägypten repräsentiert historisch einen der wenigen Fälle ursprünglicher Staatsentstehung. Anders als in anderen Kulturen, in denen lange kleinräumig-stadtstaatliche Formen dominierten, entstand hier schon sehr früh, am Ende des 4. Jahrtausends v.Chr. ein ausgedehnter Territorialstaat. Die archäologische Forschung der letzten Jahrzehnte hat einen reichen Schatz neuer Daten zur Staatsentstehung in Ägypten erbracht. Insbesondere wird ein langer historischer Vorlauf der Entstehung komplexer kultureller, sozialer, ökonomischer und politischer Strukturen bis in das frühe 4. Jahrtausend erkennbar. Hier kann nicht nur im regionalen Maßstab die Herausbildung stadtstaatlicher Strukturen beobachtet werden; auch im überregionalen Maßstab haben weiträumige Kommunikations- und Interaktionsnetzwerke (von der Levante nach Süden bis zum 2. Nilkatarakt) bestanden, die entscheidende strukturelle und funktionelle Aspekte des Territorialstaats der dynastischen Zeit vorwegnahmen. Dadurch wird die Entstehung der politischen Form dieses Staates in einem größeren strukturgeschichtlichen Kontext verankert; gleichzeitig wird die neue Frage nach den Entwicklungen und Transformationen der sozialen, ökonomischen und kulturellen Strukturen unter den neuen politischen Rahmenbedingungen des etablierten Staates aufgeworfen.
Die Autorin interpretiert in ihrem Beitrag die Ereignisfolge, die nach dem Willen Karls IV. zu einer dauerhaften Anbindung der Mark Brandenburg und der damit verbundenen Kurstimme an das luxemburgische Haus führen sollte - anders als bei der Niederlausitz aber nicht zur förmlichen Inkorporation in das Königreich Böhmen.
Zur Evolution der Sprache
(2010)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Zur topisch-pathetischen Ordnung juristischen Denkens : Resultate empirischer Rhetorikforschung
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.