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On July 17, 1800 Alexander von Humboldt was elected as an extraordinary member of the Académie royale des sciences et belles-lettres at Berlin. The paper first deals with Humboldt’s scientific activities before his election and then goes into detail as far as his integration into the work of the Academy is concerned. Humboldt was elected as a chimiste célèbre, but as a member of the Academy he did not work as a chemist. When Humboldt proposed in 1837 to classify the members of each class in special fields, he chose for himself the field of “mineralogy-geology”. Three sidelights, partly based on newly found archival material, illustrate Humboldt’s activities at the Berlin Academy of Sciences.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
"Poesie und Wissen"
(2012)
"Partizipative" Identitäten
(1997)
"Papiergeschichte reicht nicht mehr aus" : Gespräch mit Wolfert von Rahden und Christoph Kehl
(2001)
"No Nature, no Impact"
(2009)
"Muster" und "Abarten" der Architektur : was Karl Friedrich Schinkel von Aloys Hirt lernen konnte
(2004)
"moi haïssable"?
(2007)
Von 1968 bis 1998 fanden bei den Olympischen Spielen systematische Labortests statt, die das Ziel hatten, das Geschlecht aller Teilnehmerinnen von Frauenwettbewerben als eindeutig weiblich zu bestimmen, wenngleich nach dem damaligen und heutigen Stand der Forschung eine eindeutige Zuweisung zu einem biologischen Geschlecht nicht bei allen Individuen erreichbar ist. Das Internationale Olympische Kommitee (IOC) - so die These des vorliegenden Beitrags - antwortete mit Geschlechtertests auf einer rein biologistischen Ebene (sex) auf eine Herausforderung im Bereich des sozial konstruierten Geschlechts (gender), die durch die Systemkonfrontation des Kalten Krieges an Brisanz gewonnen hatte: siegreiche Spitzensportlerinnen aus sozialistischen Ländern. Diese überschritten zwei Grenzen zugleich. Erstens drangen sie als Frauen in die kulturell männlich codierte Sphäre des Leistungssports ein und stellten auf diese Weise die traditionelle Geschlechterordnung in Frage. Zweitens bedrohte der Sieg einer Repräsentantin des Ostblocks im Kontext des Kalten Krieges das Selbstwertgefühl der westlich-kapitalistischen Welt. Medizinische und technische Entwicklungen spielten als drittes Element eine Rolle für den Einsatz der Geschlechtertests, wie gestützt auf amerikanische und deutschsprachige Presseberichte sowie zeitgenössische medizinische Fachliteratur gezeigt wird. Mit dem so genannten Barr-Body-Test wurde eine vermeintlich "wissenschaftlich unfehlbare" und kostengünstige Methode zur Feststellung des biologischen Geschlechts mit einer Begeisterung gefeiert, der differenziertere Betrachtungsweisen der Sportmediziner sowie erkenntnistheoretische und ethisch begründete philosophische Bedenken nichts mehr anhaben konnten.
Der Beitrag untersucht die intellektuelle Biographie Aleksandr Dugins (*1962), des wichtigsten Vertreters des Neoeurasismus im postsowjetischen Russland. Dabei wird die These vertreten, dass Dugin den klassischen Eurasismus erst zu einem Zeitpunkt entdeckte, als er beeinflusst von der Philosophie des Traditionalismus und der westeuropäischen Nouvelle Droite den Eurasienbegriff im Sinne der Geopolitik Mackinders und Haushofers bereits verwendete.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Engels veröffentlichte 1888 in seiner Broschüre "Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie" im Verlag von J.H.W. Dietz in Stuttgart einen Anhang "Karl Marx über Feuerbach (niedergeschrieben in Brüssel im Frühjahr 1845)". Der Text stammte aus einem Notizbuch von Marx, das Listen von Büchern, Namen, Adressen, kurze Auszüge, Gedanken, Entwürfe und Bemerkungen verschiedener Art enthält, darunter diese elf Thesen, die Marx mit "1) ad Feuerbach" überschrieben hatte <a href="http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:b4-opus-17680">(siehe Karl Marx: "1) ad Feuerbach". In: MEGA IV/3)</a>. Engels hat ihn für die Veröffentlichung überarbeitet. Er wurde danach unter dem Titel "Feuerbach-Thesen" oder "Thesen über Feuerbach" bekannt. Im MEGA-Band I/30 wird der Text in der Version von Engels (S. 792-794) zusammen mit einem Verzeichnis der Änderungen von Engels am Text von Marx (S. 794-796) dargeboten. Zusätzliche Informationen über die Entstehung und Einordnung des Anhangs bieten die betreffenden Passagen aus der Einführung (S. 590-592) und dem Abschnitt "Entstehung und Überlieferung" (S. 780 und 787-788) im MEGA-Band I/30.
"Jeden Morgen geht die Sonne auf" : Oder: Einige Gedanken über die Behäbigkeit der Aufklärung
(2003)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
"Hac in sculptura, lector, si gnoscere cura" : Bemerkungen zur Antikenrezeption der Skulptur in Jaca
(1999)
"Gemeinwohl" und "Gemeinsinn" im nationalverfassungsstaatlichen und europarechtlichen Kontext
(2002)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
"Eine vollkommen neue Realität" : Transgression des Wahrnehmbaren in den Bildern Tschernobyls
(2009)
"Eine moderne Kunstkammer als Weltmuseum" : ein Gespräch mit Wolfert von Rahden über Museumskonzepte
(2010)
In a letter dated August 6, 1797 to his friend Christian Gottfried Körner, Friedrich Schiller characterized Alexander von Humboldt as a person of limited imagination, who, in spite of his numerous activities, would never be able to achieve greatness in his scientific pursuits. Yet, only in 1849 did Humboldt learn of Schiller’s opinion from the published correspondence between Schiller and Körner. Nonetheless, Humboldt declared that this basically unjust characterization of himself by Schiller would never prevent him from admiring the great German playwright and poet; moreover, Humboldt looked for comfort in a similarly harsh opinion of Johann Gottfried Herder also expressed by Schiller. In the end, Humboldt could barely conceal his feelings of disappointment regarding Schiller’s opinion, especially because Humboldt had considered Schiller to be his friend.