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Vom Verschwinden der Orte in den Daten : über die zunehmende Virtualisierung in den Wissenschaften
(2005)
Alexander von Humboldt hatte entgegen landläufiger Ansicht kaum Gelegenheit, sich auf sein spezielles Reiseziel, die spanischen Kolonien in Mittel- und Südamerika, eingehend vorzubereiten. Die Mehrzahl der Berichte seiner Vorgänger konnte er darum erst nach der Rückkehr lesen und verarbeiten. Neben der Frage nach der Art, wie Humboldt das in vieljähriger Arbeit zusammengetragene Faktenmaterial umgesetzt und sich dabei zugleich in den Forschungskontext eingeschrieben hat, ist diese spezielle Art der nachträglichen Rezeption von entscheidender Bedeutung für die Funktion der Umkreisquellen im Werk Humboldts. Als Vorarbeiten für eine dringend erforderliche detaillierte Untersuchung werden die im Rahmen des Projektes einer »Humboldt Digital Library« für einen begrenzten Abschnitt von Humboldts Reise - das Flußsystem des Orinoco - gesammelten Quellen im folgenden genauer vorgestellt.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Mit ausgewählten Beispielen wird gezeigt, dass eigentlich weniger die zweifelsfrei auch im Alten Reich sich vollzogen habende sprachliche und kulturelle Entwicklung uns zu einer Überarbeitung des Wörterbuches zum Wortbestand des Alten Reiches verpflichtet. Es ist vielmehr unser Verständnis von altägyptischer Kultur und Sprache, das stets auf seine Gültigkeit und Zuverlässigkeit hinterfragt werden muss.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Textsorten und Textfunktion : Gebrauchstexte im monumentalen Diskurs des ägyptischen Alten Reiches
(2005)
Bei der Klassifikation von Textsorten werden verschiedene Merkmalskriterien einbezogen. Der bisher eher intuitive Textsortenbegriff innerhalb der Ägyptologie wird verglichen mit theoretischen Ansätzen aus der Textlinguistik und ersten modernen Ansätzen in der Ägyptologie, die auch die kulturspezifischen Merkmale ägyptischer Texte berücksichtigen. Die Verwendbarkeit bei der Struktirierung eines elektronischen Corpus ägyptischer Texte wird diskutiert.
Das Jenseits der Akademie
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Im Labor
(2005)
Begrüßung
(2005)
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hat sich das hohe Ziel gesteckt, eine innovative interdisziplinäre Forschungskultur zu entwickeln und Impulse für die raumbezogenen Wissenschaften in Deutschland zu geben. Die vorliegende Expertise befasst sich mit der Frage, inwiefern die bisher verfolgte Form der interdisziplinären Zusammenarbeit geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen, und gibt Anregungen für die Weiterarbeit. Als Grundlage der Analyse dienen drei Arbeitsinstrumente, die von Pohl und Hirsch Hadorn (2005) zur Gestaltung transdisziplinärer Forschungsprojekte entwickelt wurden. Zur Charakterisierung der IAG wurden in erster Linie die bereits vorliegenden Projekt-Papiere verwendet. Darüber hinaus ermöglichte die Teilnahme an verschiedenen Sitzungen Einblicke in die Arbeitsabläufe innerhalb des Projekts. Die Analyse deutet darauf hin, dass es sich bislang bei der IAG LandInnovation um ein problemorientiertes, thematisch gegliedertes und fachlich breit fundiertes Projekt handelt. Die fächerübergreifende Zusammensetzung der Arbeitsgruppe und ihrer Cluster ermöglicht die Auseinandersetzung mit verschiedenen relevanten Teilproblemen zukunftsorientierter Nutzung ländlicher Räume. Es ist aber noch unklar, wie der wechselseitigen Relevanz der Arbeiten füreinander und damit dem Zusammenhang der Teilprobleme untereinander angemessen Rechnung getragen werden kann. Innovative Beiträge zur interdisziplinären Problemstrukturierung und -bearbeitung können in den Dokumenten zur bis anhin geleisteten Arbeit noch nicht ausgewiesen werden.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Im Südwesten von Moskau
(2005)
Der Gentechnologiebericht ist eine breit angelegte Studie zum Stand der Gentechnologie in Deutschland. Die Darstellungen und Bewertungen erfolgen sowohl unter wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen als auch unter ökologischen, ethischen und sozialen Gesichtspunkten. Die Autoren von der AG Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften konzentrieren sich auf vier Fallbeispiele aus der Gentechnologie-Debatte: die Genomforschung, die Grüne Gentechnologie, die molekulargenetische Diagnostik und die Biotech-Start-ups. Der Stand der Genomforschung zeigt, daß die gentechnologische Grundlagenforschung in Deutschland weitgehend etabliert und akzeptiert ist. Da auf Grund der rasanten Entwicklung die Grenzen zwischen Anwendungs- und Grundlagenforschung verwischen, ist ein erhöhtes Maß an gesellschaftlicher Reflexion erforderlich. Die Arbeitsgruppe befürwortet daher „eine stärkere Vermittlung ethischer und sozialer Dimensionen der Genomforschung nach dem Vorbild der in England gegründeten Centre for Genomics in Society, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der Gentechnologie untersuchen“. Kein anderer Aspekt der Gentechnologie ist hierzulande so umstritten wie die Grüne Gentechnologie, die Züchtung und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Gegenwärtig bauen andere Industrieländer, aber auch Schwellenländer wie China, ihre Forschungskapazitäten in diesem Bereich erheblich aus. Die Arbeitsgruppe kritisiert hier die zwiespältige Politik der Bundesregierung: „Während das Forschungsministerium die grüne Gentechnologie fördert, wird sie vom Verbraucherschutzministerium zugleich behindert“. Die gentechnische Diagnostik ist ein wichtiges Anwendungsfeld der Gentechnologie in der Medizin und kann sich auf gesellschaftliche Akzeptanz berufen. Da sie sich in atemberaubendem Tempo entwickelt, empfiehlt die Arbeitsgruppe, „möglichst schnell einen konsistenten Rechtsrahmen zu schaffen, der die informationelle Selbstbestimmung der Patienten sowie eine professionelle Beratung garantiert“. Der Gentechnologiebericht belegt, daß sich die Biotech-Start-ups trotz Wirtschaftskrise zuletzt konsolidiert haben. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe hängt ihre weitere Zukunft auch wesentlich davon ab, „daß das Management junger Start-up Unternehmen verbessert wird, beispielsweise durch einen intensiven Austausch zwischen Industrie, Kapitalgebern und Entrepreneurs“.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Erscheinungsform einer bestimmten Einzelsprache resultiert aus dem Nebeneinander und Zusammenwirken vertikaler und horizontaler Transmission von sprachlichen Merkmalen und umfasst demzufolge normalerweise neben Phänomenen, die über eine Kette früherer Sprechergenerationen ererbt wurden, auch solche, die aus anderen Sprachen entlehnt wurden. Deutliche Spuren einer komplexen Entstehungsgeschichte und der Interaktion verschiedener Sprachgemeinschaften lassen sich nicht erst im Altägyptischen oder gar erst in der Sprache des Neuen Reiches ausmachen, sondern bereits die frühesten schriftlichen Quellen aus der Zeit um 3000 v. Chr. erlauben – trotz ihrer Knappheit – überraschende Einblicke in die zeitgenössischen sprachlichen Verhältnisse. Bislang nur durch Sprachvergleich rekonstruierbare Entwicklungen sind nunmehr historisch nachweisbar, und das phonologische System einer dem Altägyptischen vorausgehenden und erheblich von ihm abweichenden Sprachstufe wird greifbar. Da das Voraltägyptische ein für eine afroasiatische Sprache eher untypisches Konsonanteninventar besitzt und sich zudem lexikalische Übereinstimmungen (nicht-genetischer Natur) mit indoeuropäischen Sprachen abzeichnen, erscheinen fundierte Hypothesen über die Herausbildung des Ägyptischen nicht länger unmöglich. Damit wäre das Ägyptische nicht nur die am längsten bezeugte Einzelsprache der Menschheitsgeschichte, sondern wohl auch die einzige, die von ihrer Entstehung bis zu ihrem Aussterben schriftlich dokumentiert ist.
Der Energiebedarf der Menschen wird heute überwiegend durch die Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas gedeckt. Das Bewusstsein der Endlichkeit dieser wertvollen Rohstoffe hat die Energiefrage zu einem zentralen Begriff für alle Überlegungen gemacht, die auf die langfristige Zukunft des Lebens auf unserem Planeten gerichtet sind. Vor 150 Jahren haben zuerst Physiologen die Bedeutung der Energie für den Stoffwechsel von Lebewesen erkannt, Physiker bestimmten den für die Umwelt kritischen Energiehaushalt der Erde. Sie stellten Überlegungen dazu an, welche Auswirkung die Ausbeutung der fossilen Energievorräte hat und welche Aufgaben von der Menschheit gelöst werden müssen, wenn ihre Zukunft gesichert werden soll. Schon heute erkennbare Aufgaben für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft werden genannt, sie müssen von der Energiepolitik gefördert werden.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Die Wortlautgrenze
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Von Clustern und Hühnern
(2005)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005 Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Ausgehend von O. Ettes Analyse des Begriffs Humboltian writing wird unter Betonung des bibliographischen Hintergrunds die vernetzte Struktur des amerikanischen Reisewerks Alexander von Humboldts dargestellt. Die Komplexität seines Schreibens zeigt sich in mehreren Dimensionen: disziplinäre Aufsplittung, Hypertextstruktur der einzelnen Texte selbst, Multilingualität, Vernetzung mit anderen Werken Humboldts und seinem epistolarischen Nachlaß, sein wissenschaftliches Netzwerk in der scientific community. Diese Struktur wird bei einer rein linearen Lesart (die ein normales Buch nur zuläßt) nicht vollständig wahrgenommen, zumal es bisher keine mit Registern versehene Neuedition seines Reisewerks gibt, so daß eine digitale Bibliothek ein adäquates Medium für die Darstellung des Humboldtschen Schreibstils und gleichzeitig der für ihn typischen Organisation des Wissens sein könnte.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Justitia im Bett des Prokrustes : Sinn und Unsinn der linguistischen Analyse von Rechtstexten
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Vorwort
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Vorwort
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Geste als Ausdruck im Licht einer Handlung : Johann Jakob Engels 'Beobachtungen zur Mimik'
(2005)
The study of structures is a common concern of all scientific disciplines. The motivation as well as the methods of analysis, however, differ considerably. In engineering, the generation of artifacts, of infrastructures or technological processes are of primary interest. Frequently, the analysis aims at an optimization of the structures and the structure generating processes. Quite different is the study and explanation of existing structures in biology and the social sciences. Here the question of optimality does not present itself in an unambiguous manner. Generally, it must be questioned whether biological and social structures, although developing in an evolutionary way, can be considered as leading towards an a-priori defineable goal of optimality. The complex scenario of qualitative and quantitative modeling, and the goal-oriented and statistical approaches to understanding the meliorisation efforts in the various fields of the sciences and humanities define the scope of this book. Its intention is to create trans-disciplinary insights into methods to fecundate the custom disciplinary approaches.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.