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Es wird überblicksweise dargelegt, wie sich Alexander von Humboldts Rußlandinteressen, seine einschlägigen Forschungen und seine Rußlandbeziehungen in Biographie und Werk niedergeschlagen haben. Dabei wird davon ausgegangen, daß sich Humboldts Rußlandbeziehungen nicht in seiner Rußlandreise von 1829 erschöpfen, sondern über diese Reise wesentlich hinausgehen. Die gewählte thesenhafte Darstellung soll den heute in diesen Fragen erreichten Kenntnisstand knapp und übersichtlich resümieren, zugleich aber auch verdeutlichen, daß sich der Forschung noch weitere Aufgaben stellen.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die virtuelle Akademie
(2009)
Nach dem Korporatismus : Neue Eliten, neue Konflikte ; (Akademievorlesung am 13. Januar 2005)
(2006)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Politikberatung – aber wie?
(2007)
Wozu Interdisziplinarität?
(2012)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
EX COMMISSIONE SALUS
(1998)
Die Autorin liefert eine Einschätzung von Kommissionen zur Ahndung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Obwohl diese in Deutschland keine eigenen Sanktionen verhängen, ähnlich wie bei Ethik Kommissionen, ist davon auszugehen, daß ihre Voten eine starke faktische Durchschlagskraft erzielen und eventuelle behördliche oder gerichtliche Verfahren beeinflussen werden.
Skandalöses Philosophieren
(2013)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Juristische Expertise
(2004)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Editorial - Zwischen Kassandra und Prometheus : Wissenschaft im Umgang mit Utopien und Dystopien
(2002)
Aspekte der Qualität
(2000)
Die vierte Tugend
(2008)
Grenzenlos
(2012)
Rechtsverständlichkeit
(2004)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Meine Talare
(2010)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Die Wüste wächst
(2002)
Neue Netze und alte Bäume : eine Anmerkung zum Problem des diachronen Vergleichens visueller Formen
(2008)
In der Moderne gilt die instrumentelle Vernunft als eine Bedingung für Objektivität und Rationalität. Der Vortrag wendet sich anhand dieser Überlegung der Frage zu, in welcher Weise sie die Begegnung mit dem Fremden um 1800 prägt und welche Organisationsformen von Wissen sie zur Voraussetzung hat. Wie gestalten die Repräsentationen europäischer Wissensbestände jenen globalen Bezugsrahmen aus, in dem die Reiseberichte und -tagebücher Alexander von Humboldts heute stehen? Seine Aufzeichnungen über die Eroberung der Neuen Welt, so die These, stellen das Verhältnis der europäischen Sinnwelt zur vermeintlichen Unmittelbarkeit des Augenscheins und zur Welt der Sinne in den Mittelpunkt. Durch einen Vergleich mit den Schriften Georg Forsters wird darüber hinaus deutlich, in welcher Weise an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert ein Wandel der Darstellungsformen eingeleitet worden ist, der über das Genre des Reiseberichts weit hinausweist.