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Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Solange die Position des Eigenen als privilegierter Ort der Wahrnehmung und Bewertung außer Frage stand, bezeichnete das Fremde eine ebenso fraglose und für allerlei Projektionen verfügbare Außenseite. Die Kontrastfolie des Unbekannten und Unbestimmten gab dem Eigenen seine eigentliche Bestimmtheit. Dessen Kern sollte vom Fremden abgeschirmt bleiben und dazu mußte die Anwesenheit von Fremden aus Ausnahme oder bloße Übergangserscheinung gedeutet werden. Doch die Schönheit dieser Ordnung, in der es auch mit dem Fremden noch seine Ordnung hatte, ist dahin.
Solange die Position des Eigenen als privilegierter Ort der Wahrnehmung und Bewertung außer Frage stand, bezeichnete das Fremde eine ebenso fraglose und für allerlei Projektionen verfügbare Außenseite. Die Kontrastfolie des Unbekannten und Unbestimmten gab dem Eigenen seine eigentliche Bestimmtheit. Dessen Kern sollte vom Fremden abgeschirmt bleiben und dazu mußte die Anwesenheit von Fremden aus Ausnahme oder bloße Übergangserscheinung gedeutet werden. Doch die Schönheit dieser Ordnung, in der es auch mit dem Fremden noch seine Ordnung hatte, ist dahin.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Diskussion 1 [Wissenschaftliche Sitzung der Versammlung der Akademiemitglieder am 2. Juli 2010
(2011)
Diskussion 2 [Wissenschaftliche Sitzung der Versammlung der Akademiemitglieder am 2. Juli 2010]
(2011)
Diskussion [Wissenschaftliche Sitzung der Versammlung der Akademiemitglieder am 26. November 2010]
(2011)
Dieser Band enthält die Beiträge des 1999 veranstalteten Kolloquiums „Die Berliner Akademien der Wissenschaften im geteilten Deutschland 1945-1990“. Die Pluralform bezieht sich nicht auf die mehrfachen Namenswechsel der etablierten Berliner Akademie, sondern auf die 1987 im Westteil Berlin gegründete, 1990 aufgelöste Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Die Akademie in der DDR stand naturgemäß im Mittelpunkt des Kolloquiums. Hier gelang es einerseits, die Entwicklung der Akademie als Gelehrtensozietät nachzureichen. Andererseits wurde die Frage nach dem Verhältnis zwischen den Forschungsinstituten der Akademie und der Gelehretengesellschaft diskutiert. Eine eigene Sektion erörterte die Konzeption und Arbeitspraxis der Akademie der Wissenschaften im Westteil der Stadt. Durch mehrere nationale und internationale Vergleiche wurden Berliner Entwicklungen mit anderen Formen der Wissenschaftsrepräsentation und Wissenschaftsorganisation kontrastiert.
Dieser Band enthält die Beiträge des 1999 veranstalteten Kolloquiums „Die Berliner Akademien der Wissenschaften im geteilten Deutschland 1945-1990“. Die Pluralform bezieht sich nicht auf die mehrfachen Namenswechsel der etablierten Berliner Akademie, sondern auf die 1987 im Westteil Berlin gegründete, 1990 aufgelöste Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Die Akademie in der DDR stand naturgemäß im Mittelpunkt des Kolloquiums. Hier gelang es einerseits, die Entwicklung der Akademie als Gelehrtensozietät nachzureichen. Andererseits wurde die Frage nach dem Verhältnis zwischen den Forschungsinstituten der Akademie und der Gelehretengesellschaft diskutiert. Eine eigene Sektion erörterte die Konzeption und Arbeitspraxis der Akademie der Wissenschaften im Westteil der Stadt. Durch mehrere nationale und internationale Vergleiche wurden Berliner Entwicklungen mit anderen Formen der Wissenschaftsrepräsentation und Wissenschaftsorganisation kontrastiert.
[Titelei] Jahrbuch 2010
(2011)
Autorenverzeichnis
(2011)
Autorenverzeichnis
(2001)
Im 1. Band wird gezeigt, daß die schon in der Antike geprägten Begriffe Gemeinwohl und Gemeinsinn semantisch nie eindeutig und politisch immer umstritten waren. Dennoch konnten sie gerade wegen ihrer wechselnden Ori-entierungsfunktion zu poli-tisch-sozialen Leitbegriffen avancieren. Untersucht man den Wandel dieser Begriffe, so lassen sich Differenzen festhalten, die auf divergierende politische Kulturen (Deutschland, USA, Frankreich) und diszi-plinäre Zugriffe (Philosophie, Theologie, Policeywissenschaft, Ökonomie) zurückgehen.