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- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (1103)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gegenworte - Hefte für den Disput über Wissen (664)
- Veröffentlichungen der Vorgängerakademien (291)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht (175)
- Akademienvorhaben Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance (152)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Sprache des Rechts, Vermitteln, Verstehen, Verwechseln (79)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft der Medizin: "Gesundheit für alle" (69)
- Akademienvorhaben Berliner Klassik (63)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gemeinwohl und Gemeinsinn (58)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Die Welt als Bild (57)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Die Herausforderung durch das Fremde (56)
- Initiative Jahresthema (51)
- Veröffentlichungen von Akademiemitgliedern (50)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert (49)
- Akademienvorhaben Alexander-von-Humboldt-Forschung (47)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wissenschaften und Wiedervereinigung (40)
- Akademienvorhaben Schleiermacher in Berlin 1808-1834, Briefwechsel, Tageskalender, Vorlesungen (39)
- TELOTA - IT/Digital Humanities (39)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Historische Gärten im Klimawandel (37)
- Akademienvorhaben Altägyptisches Wörterbuch (35)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Globaler Wandel (34)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Optionen zukünftiger industrieller Produktionssysteme (30)
- Veröffentlichungen von Akademiemitarbeitern (28)
- Akademienvorhaben Jahresberichte für deutsche Geschichte (27)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Bildkulturen (27)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Internationale Gerechtigkeit und institutionelle Verantwortung (26)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe EUTENA - Zur Zukunft technischer und naturwissenschaftlicher Bildung in Europa (22)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Frauen in Akademie und Wissenschaft (22)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Normative Konstituenzien der Demokratie (22)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft des wissenschaftlichen Kommunikationssystems (22)
- Akademienvorhaben Die alexandrinische und antiochenische Bibelexegese in der Spätantike (21)
- Akademienvorhaben Strukturen und Transformationen des Wortschatzes der ägyptischen Sprache. Text- und Wissenskultur im alten Ägypten (21)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe LandInnovation (21)
- Akademienvorhaben Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (17)
- Akademienvorhaben Protokolle des Preußischen Staatsministeriums Acta Borussica (17)
- Akademienvorhaben Preußen als Kulturstaat (16)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Humanprojekt (16)
- Akademienvorhaben Monumenta Germaniae Historica (14)
- Drittmittelprojekt Proyecto Humboldt Digital (14)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative (14)
- Veröffentlichungen externer Institutionen (14)
- Zentrum Mittelalter (13)
- Akademienvorhaben Leibniz-Edition Potsdam (12)
- BBAW (12)
- Akademienvorhaben Prosopographia Imperii Romani (10)
- Akademienvorhaben Griechisches Münzwerk (9)
- Akademienvorhaben Marx-Engels-Gesamtausgabe (9)
- Drittmittelprojekt Ökosystemleistungen (9)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit (8)
- Drittmittelprojekt Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert (7)
- Initiative Forschungsdatenmanagement (6)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation (6)
- Initiative Qualitätsbeurteilung in der Wissenschaft (5)
- ALLEA (4)
- Akademienvorhaben Alexander von Humboldt auf Reisen - Wissenschaft aus der Bewegung (4)
- Akademienvorhaben Inscriptiones Graecae (4)
- Akademienvorhaben Leibniz-Edition Berlin (4)
- Akademienvorhaben Turfanforschung (4)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz (4)
- Akademienunion (3)
- Akademienvorhaben Corpus Inscriptionum Latinarum (3)
- Drittmittelprojekt CLARIN-D (3)
- Drittmittelprojekt Deutsches Textarchiv (3)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Strukturbildung und Innovation (3)
- Veröffentlichungen der Akademiebibliothek (3)
- Zentrum Preußen-Berlin (3)
- Akademienvorhaben Die Griechischen Christlichen Schriftsteller (2)
- Akademienvorhaben Galen als Vermittler, Interpret und Vollender der antiken Medizin (2)
- Drittmittelprojekt OCR-D (2)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wissenschaftliche Politikberatung in der Demokratie (2)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft der Arbeit (2)
- Zentrum Sprache (2)
- Akademienvorhaben Anpassungsstrategien der späten mitteleuropäischen Monarchie am preußischen Beispiel 1786 bis 1918 (1)
- Akademienvorhaben Corpus Coranicum (1)
- Akademienvorhaben Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache (1)
- Akademienvorhaben Neuedition, Revision und Abschluss der Werke Immanuel Kants (1)
- Akademienvorhaben Schleiermacher - Kritische Gesamtausgabe (1)
- Drittmittelprojekt Transfer Unit Wissenschaftskommunikation (1)
- Initiative Wissen für Entscheidungsprozesse (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Funktionen des Bewusstseins (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gesundheitsstandards (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Klinische Forschung in vulnerablen Populationen (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Psychologisches Denken und psychologische Praxis (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Strategien zur Abfallenergieverwertung (1)
- Veröffentlichungen des Akademiearchivs (1)
Mit 934 Druckseiten Editionstext umfasst der Band die in den Jahren 1702 bis Anfang 1705 entstandenen Politischen Schriften von Leibniz. Der Band beginnt mit zwei zentralen Texten zur politischen Philosophie. Weitere Schwerpunkte bilden die Spanische Erbfolge, die Oranische Erbschaft, die Berliner Akademie der Wissenschaften und die Seidenkultur.
Das Thema „Diskurskontrolle“ bestimmt einen Teil der öffentlichen Debatte über die Wissenschaft. In den Medien werden u. a. Störungen von Lehrveranstaltungen oder Vorträgen und Ausladungen von Wissenschaftler:innen, aber auch Aktionen von Tierversuchsgegnern als Fälle von Diskurskontrolle verhandelt. Die Debatte um das Thema wird dadurch erschwert, dass häufig das Grundrecht auf freie Meinungs-äußerung mit dem der Freiheit von Forschung vermengt wird.
Auf eine Diskussion aktueller theoretischer Ansätze zur Diskursanalyse folgt in diesem Heft eine kultur- und geschichtswissenschaftliche Analyse von Mechanismen und Topoi der Diskurskontrolle an den deutschen Universitäten vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Aktuelle operationale Unterscheidungen der IAG „Wandel der Universitäten der BBAW für verschiedenen Formen von Diskurskontrollen und ihre Folgen für die Wissenschaftsfreiheit bilden die Folie für eine Diskussion von Fallbeispielen. Empfehlungen schließen den Band ab.
In diesem Diskussionspapier wird der Frage nachgegangen, welche Elemente von Karrieren im deutschen Wissenschaftssystem die Gewährleistung und Inanspruchnahme von Wissenschaftsfreiheit gefährden können. Hierzu wird betrachtet, in welchen Phasen einer wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion Beschäftigungsverhältnisse, charakteristische Sequenzen von Beschäftigungsverhältnissen oder spezifische Übergänge zwischen Karrierestufen mit Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit verbunden sein können. Das Papier schließt mit Empfehlungen, wie das Karrieresystem verändert werde könnte, um die Wissenschaftsfreiheit zu schützen bzw. zu erweitern.
TELOTA: Woher, Wohin?
(2022)
Das Akademienvorhaben „Alexander von Humboldt auf Reisen – Wissenschaft aus der Bewegung“ (AvH-R) verfolgt das Ziel einer Open Science und strebt durch die Veröffentlichung des Datenmanagementplans (DMP) eine nachhaltige Transparenz während und nach Abschluss des Forschungsprozesses an. Der Datenmanagementplan in dieser ersten publizierten Version beschreibt den Umgang mit den erzeugten sowie gesammelten Forschungsdaten im laufenden Akademienvorhaben (Stand: März 2022).
Der Band dokumentiert die "Posterstraße", die im Rahmen der Festveranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum von TELOTA am 22. Juni 2022 stattfand. Die über 30 Poster stellen die vielfältigen Arbeitsbereiche, Tätigkeitsfelder, Projekte und Kooperationen von TELOTA vor. Sie sind - wie auf der Veranstaltung - in sieben thematische Bereiche gegliedert, die die Arbeit von TELOTA beschreiben: Forschungssoftware, Text & Edition, Visualisierung & Datenanalyse, Infrastruktur, Vernetzung & Kooperationen sowie DH-Community & Lehre.
Ein christlicher Missionar im mittelalterlichen Tunis und seine Auseinandersetzung mit der islamischen Theologie und Philosophie.
Tunis im 13. Jahrhundert nach Christus: Der aus Katalonien stammende Dominikaner Raimundus Martini (gest. nach 1284) hält sich mehr als zehn Jahre in der Stadt auf, um Arabisch zu lernen und sich an der Mission dort lebender Muslime zu beteiligen. Ob er dabei erfolgreich war, wissen wir nicht.
Doch nachweisbar ist, dass Raimundus seine neuen Sprachkenntnisse nutzte, um arabische Texte zu Philosophie und Theologie im Original zu studieren, die zuvor nie ins Lateinische übersetzt wurden. Seine Rezeption dieser Ideen und Lehren fand Ausdruck in seinem Hauptwerk »Pugio fidei« (»Der Dolch des Glaubens«). Besonders ungewöhnlich: Bei aller Kritik an der islamischen Philosophie, die Raimundus als problematisch begreift, zeigt er so manche Sympathie für Argumente islamischer Theologen, seiner Konkurrenten.
Ulrich Rudolph untersucht die Geschichte dieser interreligiösen Rezeption. Sein Essay beginnt mit einem Blick auf die politische Konstellation am Mittelmeer im späten 13. Jahrhundert, thematisiert den allgemeinen Stand der arabisch-lateinischen Übersetzungen zu dieser Zeit und beleuchtet den Fall des »Pugio fidei«, der auch für den heutigen interreligiösen Diskurs anregend sein kann.
Ausgehend von Interviews mit berufungserfahrenen Professorinnen und Professoren diskutieren die Autoren unerwünschte Nebenfolgen von Befangenheiten in Berufungsverfahren. Sie beschreiben das Dilemma, das bei der Besetzung von Berufungskommissionen entsteht, wenn die Fachkompetenz der Mitglieder und Gutachter/-innen zu Befangenheiten führt, weil die Bewerber/-innen aus dem gleichen (eng umgrenzten) Feld stammen. Anhand von vier Modellen wird gezeigt, welche Möglichkeiten des Austarierens zwischen Fachkompetenz und Befangenheit die vorgestellten Regulierungsmöglichkeiten bieten.
In der Ausgabe „Verantwortungsvoller Einsatz von KI? Mit menschlicher Kompetenz!“ präsentieren die Mitglieder der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz“ ihre Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Sie plädieren u. a. dafür, die menschlichen Kompetenzen im Umgang mit diesen neuen Technologien zu stärken.
Die Empfehlungen werden durch Beiträge ergänzt, die sich mit der rechtlichen Dimension rund um KI-Anwendungen, mit Ansätzen von Ethics by Design sowie mit den Folgen für die Demokratie auseinandersetzen.
Mit der Digitalisierung der Wissenschaftskommunikation verbindet sich eine Vielzahl neuer Kommunikationsformen und Partizipationsmöglichkeiten, die das Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft grundlegend verändern. In diesem Band wird ein Theorierahmen entwickelt, der hilft, diese Veränderungen anhand konkreter Beispiele wie Open Science, Plagiats-Wikis oder Wissens-Communities einzuordnen, Forschungsbefunde zu systematisieren und auf offene Fragen hinzuweisen. Die Autorinnen und Autoren waren Mitglieder der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation“ (2018-2021).
Der „Denkanstoß“ skizziert Möglichkeiten für den Umgang mit den Folgen der Corona-Krise und darüber hinaus, um jungen Wissenschaftler:innen angemessene Bedingungen für gute Arbeit in Forschung und Lehre zu ermöglichen: Thematisiert werden Fragen der Befristungspraxis und wissenschaftliche Karrieren, disziplinüberschreitende Forschung, öffentliche Vermittlung und Transfer von Forschungserkenntnissen, Sichtbarkeit und Vielfalt in öffentlichen Debatten sowie – im Hinblick auf Studierende – pragmatische Regelungen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums.
Nachhaltige Medizin
(2021)
Unter dem Titel „Nachhaltige Medizin“ beleuchtet dieser „Denkanstoß“ Perspektiven der (bio-)medizinischen Forschung und Versorgung zu wichtigen Themenfeldern unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten der Infektion und Immunologie und mit Bezug zur COVID-19-Pandemie der Jahre 2020/2021. Mit Beiträgen von Nikolaus Rajewsky, Andreas Diefenbach, Andreas Radbruch, Lothar H. Wieler et al.
Inhaltsverzeichnis
(2021)
Zusammenfassung
(2021)
In dem Heft „Wissenschaftsfreiheit in Deutschland“ werden drei rechtswissenschaftliche Perspektiven auf „Wissenschaftsfreiheit“ in ihrer Bedeutung für das Hochschulsystem vorgestellt. Dieter Grimm diskutiert anhand von fünf Leitfragen „Wissenschaftsfreiheit“ als Funktionsgrundrecht. Lothar Zechlin fragt, welche Akteure im Wissenschaftssystem, wann welche Trägerschaft innehaben. Beide Autoren erläutern ihre Fragestellung auch in historischer Hinsicht. Christoph Möllers schließlich erörtert die Funktionsgrenzen von Wissenschaftsfreiheit, ausgehend von der Annahme, dass das Grundgesetz zwar Wissenschaftsfreiheit garantiere, nicht aber deren organisationale Durchführung. Soziologische Schlussfolgerungen von Uwe Schimank runden das Heft ab.
Der mediale Wandel hat die öffentliche Wissenschaftskommunikation deutlich verändert. Eine Folge ist, dass viel mehr Akteure in die Kommunikation über wissenschaftliche Themen einbezogen sind. Dies hat zur Folge, dass auch Falschinformationen und Verschwörungstheorien leichter über das Internet verbreitet werden können. Für die Nutzer*innen ist es jedoch nicht immer einfach diese von seriöser Wissenschaftskommunikation zu unterscheiden. Die beiden Beiträge des Bandes diskutieren in verfassungsrechtlicher Hinsicht Fragen des Rechtschutzes und des Regulierungsbedarfes im Hinblick auf Social Media: Wolfgang Schulz und Keno C. Potthast nehmen dabei stärker die nationale und Natali Helberger die internationale Perspektive vergleichend in den Blick.
Im „Fünften Gentechnologiebericht“ bieten namhafte Expertinnen und Experten einen Überblick über aktuelle Entwicklungen des dynamischen Forschungsfeldes der Gen- und Biotechnologien und ihrer Anwendungen. In den Bick genommen werden u. a. genetische Diagnostik, somatische Gentherapie, Impfstoffentwicklung, Stammzell- und Organoidforschung, Grüne Gentechnik, Synthetische Biologie, Gene Drives, Genome-Editing, Epigenetik und Einzelzellanalyse. Neben Sachstandsberichten werden auch die gesellschaftliche Wahrnehmung der Gentechnologien sowie ethische und rechtliche Fragen erörtert, u. a. zu Genome-Editing, Hirnorganoiden und Big Data in der personalisierten Medizin. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht gibt außerdem Handlungsempfehlungen zu zentralen Themen.
Im „Fünften Gentechnologiebericht“ bieten namhafte Expertinnen und Experten einen Überblick über aktuelle Entwicklungen des dynamischen Forschungsfeldes der Gen- und Biotechnologien und ihrer Anwendungen. In den Bick genommen werden u. a. genetische Diagnostik, somatische Gentherapie, Impfstoffentwicklung, Stammzell- und Organoidforschung, Grüne Gentechnik, Synthetische Biologie, Gene Drives, Genome-Editing, Epigenetik und Einzelzellanalyse. Neben Sachstandsberichten werden auch die gesellschaftliche Wahrnehmung der Gentechnologien sowie ethische und rechtliche Fragen erörtert, u. a. zu Genome-Editing, Hirnorganoiden und Big Data in der personalisierten Medizin. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht gibt außerdem Handlungsempfehlungen zu zentralen Themen. Die Kurzfassung enthält die Einleitung, eine Zusammenfassung der Buchbeiträge und die Handlungsempfehlungen der IAG Gentechnologiebericht.
Obwohl Gesundheit für alle Menschen essentiell ist, unterliegt das Verständnis des Begriffs »Gesundheit« jeweils historisch, regional und kulturell unterschiedlichen Einflüssen. Mit verschiedenen Festlegungen von »Gesundheit und Krankheit« werden auch die Aufgaben der Medizin unterschiedlich definiert.
Dieser Band ist dem Thema »Verständnis(se) von Gesundheit« gewidmet, einem der Kernthemen der interdisziplinären Arbeitsgruppe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften »Zukunft der Medizin: Gesundheit für alle«. Es wird u.a. der Frage nachgegangen, wie die Medizin Krankheiten nicht nur immer besser therapieren kann, sondern wie sie außerdem besser imstande sein könnte, Gesundheit zu bewahren. Die Beiträge zeigen historische Kontinuitäten auf und verbinden diese mit kulturgeschichtlichen Besonderheiten aus allen Regionen der Welt, Europa, China, Indien, Afrika, Südamerika sowie mit philosophischen Aspekten, z.B. der Frage der Verantwortung für die eigene Gesundheit. So ergibt sich ein holistisch(er)er Gesundheitsbegriff, aus dem neue Perspektiven für die evidenzbasierte Medizin erwachsen.
Ein eigener Buchteil ist dem Verständnis von Gesundheit aus Sicht einzelner Patienten und den Empfehlungen an die Politik gewidmet.
- interdisziplinärer Zugang zum Thema Medizin inkl. historischer Beiträge
- holistisches Verständnis von Gesundheit, das regionale Medizintraditionen miteinbezieht
- Aufzeigen blinder Flecken medizinischer Versorgung und Empfehlungen an die Politik
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Der Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ gibt Anregungen und Anstöße für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.:
Kopieren Sie bitte folgenden Link für die ausführlichen Arbeitspapiere:
https://edoc.bbaw.de/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/16617
Genome-Editing und Einzelzellanalyse sind zwei bahnbrechende biotechnologische Methoden, die die gesamte Bandbreite der lebenswissenschaftlichen Forschung und Anwendung verändert und erweitert haben. Beide waren bereits Gegenstand eigenständiger Publikationen der IAG Gentechnologiebericht.1 Sie werden in diesem Kapitel in ihren Grundzügen und ihrer Bedeutung für die Entwicklung der Gentechnologien vorgestellt sowie die ethischen und rechtlichen Kontroversen um sie skizziert. Zunächst geht es um die wissenschaftlichen Grundlagen des Genome-Editing, womit Verfahren bezeichnet werden, durch die gezielt und relativ präzise Basenabfolgen im Genom lebender Zellen verändert werden können. Unter den „Genscheren“ wird das CRISPR/Cas-System mit Blick auf seine Funktionsweise, Entdeckungsgeschichte und Weiterentwicklung vorgestellt. Danach werden ethische und rechtliche Kontroversen um genomeditierte Pflanzen und den Einsatz des Genome-Editing in der menschlichen Keimbahn diskutiert. Zentraler Streitpunkt beim Einsatz von Genome-Editing in Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft ist die regulatorische Frage, ob mittels Genome-Editing erzeugte Pflanzen, die lediglich punktuelle, schwer nachweisbare Mutationen und keine Fremdgene enthalten, als gentechnisch veränderte Organismen im Sinne des Gentechnikrechts gelten sollten – wie der EU-Gerichtshof 2018 entschied – oder nicht. Im Anschluss geht es um die ethischen und rechtlichen Aspekte von Keimbahnmodifikationen, also von auf alle folgenden Generationen vererbbaren Eingriffen in das menschliche Erbgut, die entweder therapeutischen bzw. präventiven Zwecken dienen können oder aber dem sog. Enhancement, also der Steigerung von Fähigkeiten oder der Erzeugung bestimmter Eigenschaften. Auch hier werden Pro- und Kontra-Argumente erörtert und die Prinzipien und Empfehlungen verschiedener Stellungnahmen skizziert. Der erste Teil des Kapitels schließt mit dem Fall der 2018 geborenen chinesischen Zwillingsmädchen, deren Erbgut durch Genome-Editing verändert worden war.
Der zweite Teil stellt die Einzelzellanalyse vor mit Blick auf ihre Funktionsweise, den gegenwärtigen Forschungsstand und ihr Potenzial für Anwendungen in biologischer Forschung und Medizin. Durch die Einzelzellanalyse gewinnbare Daten über einzelne Zellen gewähren einen zuvor unerreichbaren Einblick in deren Funktionsweise innerhalb von Geweben bzw. Zellpopulationen. Ermöglicht wurde dies durch technologische Entwicklungen wie Next-Generation-Sequencing und Omics-Technologien, die komplexe Vorgänge in Zellen erschließen. Weitere Schritte auf dem Weg zu einer personalisierten Medizin könnten durch neue Möglichkeiten der Untersuchung patientenspezifischer Tumore, zellulärer Veränderungen bei chronischen Erkrankungen und das Ansprechen bestimmter Zellen auf Medikamente zurückgelegt werden. Der Vergleich der Zellen Erkrankter mit denen Gesunder gibt Aufschluss über individuelle Krankheitshintergründe. Die komplexen und umfangreichen Daten der Einzelzellanalytik stellen hohe Ansprüche an den technischen Umgang mit und Austausch von ihnen und ihre Interpretation sowie an Datensicherheit und Datensouveränität.
Das Spotlight von Alma Kolleck und Arnold Sauter stellt die Diskussion um Gene Drives im Vergleich zur Gentechnikkontroverse der letzten Jahrzehnte dar. Gene Drives (wörtlich übersetzt: Genantriebe) seien eine vergleichsweise neue Technologie, mit der durch Erhöhung der Vererbungswahrscheinlichkeit zumindest in der Theorie ganze Populationen von sich sexuell fortpflanzenden Tieren und Pflanzen verändert werden könnten. Da sie bislang nur im Labor getestet werden, sei ihre tatsächliche Wirkung noch unklar. Die Einschätzungen hinsichtlich ihrer möglichen positiven wie negativen Folgen seien vermutlich übersteigert, unterschieden sich dramatisch und führten zu verhärteten Fronten zwischen Befürworter*innen und Gegner*innen der Technologie. Damit weist der Diskurs, Alma Kolleck und Arnold Sauter zufolge, Merkmale vergangener Debatten um Gentechnologien auf, wie etwa eine Technologiefixierung statt einer Problemlösungsorientierung. Darüberhinausgehende neue Aspekte basierten auf der größeren Brisanz von Risikomanagement und -governance, da Gen-Drive-Organismen sich in Wildpopulationen autonom vermehren sollen. Dies gehe mit neuen Herausforderungen für die demokratische Mitsprache der Menschen in betroffenen Gebieten sowie für grenzübergreifende Absprachen einher.
Hans-Jörg Rheinberger und Staffan Müller-Wille erörtern in ihrem Beitrag das aktuelle wissenschaftliche Verständnis von Genen und ihrer Rolle in Stoffwechsel, biologischer Entwicklung und Evolution komplexer Organismen. Ausgehend von der Beobachtung, dass die Sonderstellung der Gene als bestimmende Faktoren in den genannten Prozessen im gegenwärtigen Zeitalter der Postgenomik weitgehend relativiert worden sei, untersuchen sie mit diesem Wandel verbundene konzeptuelle Probleme. Zudem diskutieren sie, wie sich die gegenwärtige „Deflation“ des Genbegriffs in Wissenschaftsphilosophie und theoretischer Biologie mit dessen tragender Rolle im vergangenen „Jahrhundert des Gens“ sowie in gegenwärtigen Diskursen und biotechnologischen Zukunftsvisionen vermitteln lässt.
Die Autoren stellen zunächst die Debatte um die Reduzierbarkeit der klassischen Genetik mit ihrem abstrakten Genbegriff, der die materielle Grundlage der Vererbungserscheinungen offenlässt, auf die molekulare Genetik dar. Jüngere Forschungsergebnisse zeigten, dass molekulare Veränderungen kontextabhängige, nicht einfach direkt ableitbare Unterschiede auf der organismischen Ebene bewirken. Dies stellte die kategorische Unterscheidung von Genotyp und Phänotyp sowie von genetischen und epigenetischen Faktoren mit Verweis auf die kausale Rolle ersterer in Reproduktion, Entwicklung und Stoffwechsel infrage, lasse sich aber in das Informationsparadigma integrieren.
Im Anschluss zeichnen die Autoren die Verengung des Bedeutungshorizontes des Vererbungsbegriffs im 20. Jahrhundert und dessen erneute Ausweitung im Zeitalter der Postgenomik nach. Angesichts der Dekonstruktion und Verabschiedung des Konzepts von Genen als „ultimativen Determinanten“ in Wissenschaftsphilosophie und Theorie der Biologie fragen Hans-Jörg Rheinberger und Staffan Müller-Wille nach den Gründen für dessen kaum gemindertes Fortleben in der öffentlichen Kommunikation und nicht zuletzt auch in der wissenschaftlichen Forschungspraxis. Sie argumentieren, dass Gene nicht aufgrund eines ontologischen Sonderstatus oder einer herausragenden Erklärungskraft, sondern aufgrund ihrer heuristischen Funktion als Untersuchungsinstrumente und somit aus epistemologischen und forschungspraktischen Gründen eine zentrale Rolle in der Wissenschaft gespielt haben und weiterhin spielen.
Die Autoren zeigen Parallelen auf zwischen der Rolle von Genen als „Angriffspunkt“ für wissenschaftliche und technologische Verfahren in der Entwicklung des Forschungsprozess einerseits und ihrer instrumentellen Rolle in der Evolution der Organismen, die einen „Mittelweg zwischen Stabilitäts- und Plastizitätsanforderungen“ (S. 271) biete, andererseits.
Die Frage nach der Vererbbarkeit von epigenetischen Veränderungen, also von Änderungen nicht der Gene selbst, sondern ihrer Aktivität, wird schon lange und sehr kontrovers diskutiert. In ihrem Beitrag stellen Ali Jawaid und Isabelle M. Mansuy den gegenwärtigen Stand der Forschung zu generationsübergreifenden Auswirkungen von Traumata dar und diskutieren deren Bedeutung für Individuen und Gesellschaft. Traumata definieren sie als überwältigenden Stress, der die physische und psychische Gesundheit von Betroffenen dauerhaft schädigen und bspw. zu einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit und posttraumatischen Belastungsstörungen führen könne. Die biologische Basis der Vererbung der Folgen psychischer Traumata liegt dem Autorenteam zufolge in der Übertragung epigenetischer Veränderungen auf die Fortpflanzungsorgane und die Keimbahn durch die traumabedingte Aktivierung bestimmter Signalwege.
Ali Jawaid und Isabelle M. Mansuy fassen ihren Beitrag folgendermaßen zusammen: „Die Vorstellung, dass psychologische Traumata zu Effekten führen, die potenziell vererbbar sind, ist von großer Bedeutung für die Gesellschaft, wenn man bedenkt, wie viele Individuen durch gegenwärtige und jüngste menschliche Konflikte traumatisiert wurden. Dieses Kapitel diskutiert das Konzept der epigenetischen Vererbung im Zusammenhang mit Merkmalen, die aus einer solchen Traumaexposition resultieren, sowie deren Auswirkungen auf das Leben eines Individuums und auf die Gesellschaft. Es gibt einen Überblick über Studien an Tieren und Menschen zur inter- und transgenerationalen Weitergabe der Auswirkungen psychologischer Traumaexpositionen, indem es die Frage behandelt, wie Traumaexposition und damit verbundene emotionale und kognitive Störungen Spuren in der Keimbahn hinterlassen können. Auch die Frage nach ‚Gelegenheitsfenstern‘ in verschiedenen Lebensabschnitten, von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter, in denen die Vererbung von Traumafolgen verhindert werden kann, wird diskutiert. Insbesondere arbeitet das Kapitel die Implikationen der Forschung über die Vererbung von Traumafolgen im Zusammenhang mit politischen und ethnischen Konflikten heraus. Dabei geht es auch darum, was Menschen, die langfristig Frieden sichern wollen (‚peace builder‘), aus dem Gebiet der epigenetischen Vererbung lernen können und wie sie mit Wissenschaftler*innen zusammenarbeiten können, um Strategien und politische Entscheidungen mit biologischen Erkenntnissen zu bereichern und den Frieden zu fördern“ (S. 278–279).
Das Kapitel von Karla Alex und Eva C. Winkler gibt einen Einblick in die vielfältigen ethischen Debatten zu Genetik und Epigenetik. Ein wichtiges Anliegen ist dabei, auf die Notwendigkeit einer kritischen Reflexion expliziter, viel öfter aber impliziter, -ismen innerhalb des Diskurses sowohl zur Epigenetik als auch zur Genetik und Genomeditierung aufmerksam zu machen. Untersucht werden zunächst die folgenden Konzepte („-ismen“), die in unterschiedlichen Diskursbereichen – Wissenschaft, Populärwissenschaft, Gesellschaft, Ethik – unterschiedlich stark ausgeprägt sind: genetischer Essentialismus und starker genetischer Determinismus, verdeckter Gendeterminismus und epigenetischer Determinismus sowie genetischer Exzeptionalismus und epigenetischer Exzeptionalismus.
Beim genetischen Essentialismus wird angenommen, dass der Genotyp den Phänotyp und das gesamte Wesen eines Menschen, seine Essenz, vollständig determiniere. Als starker genetischer Determinismus gilt die Annahme, dass ein Gen fast immer zur Ausprägung eines bestimmten Merkmals führe. Beide Positionen werden innerhalb der Wissenschaftsphilosophie und -ethik zurückgewiesen. Auch moderatere oder schwächere Formen des genetischen Determinismus, die lediglich davon ausgehen, dass ein Gen manchmal zur Ausprägung bestimmter Merkmale führe, können den Autorinnen zufolge, obgleich naturwissenschaftlich korrekt, aus ethischer Sicht problematisch werden, wenn sie um weitere Annahmen ergänzt werden. Als epigenetischen Determinismus bezeichnen sie die Annahme, dass durch Einwirkungen auf die Umweltbedingungen Personen selbst beeinflussen könnten, wann ein Gen zur Ausprägung jener bestimmten Merkmale führe, und diese epigenetische Prägung der Gene dann ggf. auch an zukünftige Generationen weitergegeben werden könne. Daraus werde häufig eine Verantwortung zur bewussten Einflussnahme auf das eigene Epigenom und das Epigenom zukünftiger Generationen abgeleitet. Diskutiert wird zudem die Idee, dass genetische und unter Umständen auch epigenetische Daten von Personen oder Bevölkerungsgruppen einen besonderen rechtlichen Schutz genießen sollten, welche auch als genetischer oder epigenetischer Exzeptionalismus bezeichnet werde.
Im Anschluss widmen sich die Autorinnen der ethischen Analyse von Genomeditierung und Epigenetik. Dabei wird der ethische Diskurs zu Epigenetik und Genomeditierung nachgezeichnet und es werden Überschneidungen und Differenzen anhand zentraler Aspekte aufgezeigt. In den Fokus genommen werden dabei v. a. Konzepte von Vererbung und Verantwortung, Gerechtigkeit und Sicherheit, die Problematik der Zustimmung/Einwilligung (consent) und Auswirkungen auf Embryonen und zukünftige Generationen. Diese Schwerpunktsetzung hänge auch damit zusammen, dass momentan das Thema Keimbahneingriffe (also vererbbare Eingriffe) durch Genomeditierung an menschlichen Embryonen besonders intensiv diskutiert werde.
In ihrem kommunikationswissenschaftlichen Spotlight stellt Annette Leßmöllmann das von ihr mit durchgeführte „Bürgerdelphi Keimbahntherapie“ mit Blick auf dessen Ziele, Methoden, Ergebnisse und Potenziale für eine transparente Einbeziehung von Bürger*innen in Beratungs- und Entscheidungsfindungsprozesse vor. Das Bürgerdelphi ist ein Bürger*innenbeteiligungsverfahren, das zum einen die Teilnehmenden dazu befähigen sollte, sich zu dem Thema des Einsatzes der Genschere CRISPR/Cas in der menschlichen Keimbahn ein informiertes ethisches Urteil zu bilden, zum anderen waren das Verfahren und damit auch die Teilnehmenden selbst Forschungsgegenstand der Organisator*innen, bspw. mit Blick auf Kommunikationswege, Argumentationsformen und Qualität des Beteiligungsprojektes. Ein wesentliches Element des Verfahrens sei die eigenständige, expertengestützte Erarbeitung der zentralen Leitfragen seitens der Teilnehmenden gewesen. Diese betrafen die Legitimität, Regulierungsmöglichkeiten und Missbrauchsgefahr des Einsatzes der Keimbahntherapie. Die Ergebnisse der hauptsächlich online bzw. online und telefonisch durchgeführten Diskussionen seien in Form einer Stellungnahme auch Politiker*innen und Teilnehmenden der öffentlichen Abschlussveranstaltung sowie Studierenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung zugänglich gemacht worden.
Der Beitrag von Jochen Taupitz befasst sich mit dem rechtlichen Status von Hirnorganoiden im Kontext des deutschen Rechts. Hirnorganoide sind Organoide, die verschiedene Regionen des Gehirns außerhalb des Körpers in dreidimensionaler Zellkultur näherungsweise nachbilden. Spezielle Rechtsregeln zur Herstellung und Verwendung von Hirnorganoiden existieren dem Autor zufolge in Deutschland nicht, ebenso wenig wie zu Organoiden im Allgemeinen. Ihre juristische Einordnung habe, wie diejenige anderer menschlicher Zellen, Gewebe und Organe, mehrere Regelungsbereiche in den Blick zu nehmen. Diese betreffen die Herkunft bzw. Gewinnung des Ausgangsmaterials, die Einordnung der Organoide selbst und die Art und Weise ihrer (geplanten) Verwendung. Aufgrund der großen – auch anthropologischen – Bedeutung, die dem menschlichen Gehirn beigemessen werde, sei eine angemessene Aufklärung und Einwilligung der etwaigen Spender*innen von Ausgangszellen, soweit diese für die Herstellung von Hirnorganoiden verwendet werden, erforderlich. Dies gelte auch für eine Übertragung der hergestellten Hirnorganoide auf (andere) Patient*innen. Der Autor diskutiert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Betonung ihres freiheitlichen Ausgangspunktes, der eine Begründung nicht der Freiheit, sondern etwaiger Einschränkungen erforderlich mache. Im Kontext von Hirnorganoiden betreffe dies u. a. die Wissenschaftsfreiheit, die Menschenwürde und die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die letztgenannten Grundrechte seien in erster Linie Abwehrrechte, konkret vor allem der Spender*innen der für die Hirnorganoide verwendeten Zellen. Aus ihnen folge bezogen auf (zukünftige), von Hirnorganoiden gesundheitlich eventuell profitierende Patient*innen aber auch, dass der Staat nicht ohne hinreichenden Grund z. B. therapeutische Maßnahmen verbieten dürfe.
Fruzsina Molnár-Gábor und Andreas Merk analysieren in ihrem Spotlight die datenschutzrechtliche Beurteilung von Neurodaten mit Fokus auf medizinische Anwendungen. Neurodaten werden durch Messung von Signalen im Gehirn erhoben und als personenbezogene, aufgrund ihrer Aussagekraft über mentale Prozesse und kognitive Fähigkeiten sowie ggf. handlungsrelevante Muster und Strukturen des Denkens äußerst sensible Daten dargestellt. Ihr prädiktives Potenzial sei mit dem genetischer Daten vergleichbar, aber stärker von informationellen Unsicherheiten geprägt und aufgrund von Interaktionsmöglichkeiten durch Gehirn-Computerschnittstellen direkt nutzbar. Der Chance auf größere Autonomie von Patient*innen durch neurotechnische Geräte wie z. B. digitale Sprechermöglichung, stellen die Autorin und der Autor die Gefahr einer „schleichenden Aushöhlung der Selbstbestimmung“ (S. 362) und Risiken der psychischen und physischen Integrität sowie Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit gegenüber.
Im zweiten Teil des Beitrags werden spezifische Herausforderungen der
informierten Einwilligung, insbesondere die Erfüllung von Aufklärungspflichten, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sowie der Umgang mit dabei entstehenden neuen Informationen und Prädiktionsmöglichkeiten, diskutiert.
Fruzsina Molnár-Gábor und Andreas Merk fokussieren insbesondere auf die mit den Eigenschaften von Neurodaten einhergehenden Herausforderungen für Kontrollmöglichkeiten der Datenverarbeitung, das Recht auf Vergessen, insbesondere das eigene Vergessen der Daten und Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung.
Abschließend fordern sie dazu auf, kontextbezogene Verarbeitungsregeln
für einen datenschutzkonformen Umgang mit Neurodaten sowie ein
Konzept der Informations-Governance zu erstellen.
Dieses Kapitel beleuchtet die Voraussetzungen, die Chancen, beobachtbaren Entwicklungen und ethischen Herausforderungen einer Medizin, die als personalisierte Medizin, Systemmedizin oder Präzisionsmedizin bezeichnet wird und wesentlich auf der Idee basiert, alle gesundheitsrelevanten Daten einer Person so zu erfassen, dass Prävention, Diagnose und Therapie stärker auf die individuellen biologischen Eigenschaften dieser Person zugeschnitten werden können. Hierfür werden zunächst die zentralen Begriffe ‚Big Data‘ und ‚personalisierte Medizin‘, sowie ihre Verwendung und Begriffsgeschichte eingeführt (Abschnitt 17.1 und 17.2). Gerade weil einerseits Daten und Wissen aus beiden Handlungsfeldern – Forschung und Gesundheitsversorgung – für eine datenintensive und personalisierte Medizin systematisch zusammengeführt werden sollen und andererseits unterschiedliche Prinzipien in der ärztlichen Ethik und Forschungsethik handlungsleitend sind, stellen sich hier wichtige ethische Fragen (Abschnitt 17.3): Etwa nach dem Umgang mit Zufallsbefunden, nach der Verantwortung von Forscher*innen für den Schutz der Privatsphäre der Patient*innen oder nach den Möglichkeiten einer ausreichend informierten Einwilligung. Deutlich wird hierbei, dass, neben den individuellen Kontrollmöglichkeiten über Daten, die Anforderungen an eine transparente und rechenschaftspflichtige Daten-Governance, also an die Lenkung und Aufsicht der Datennutzung, immer wichtiger werden (Abschnitt 17.4). Diese wird zum einen im Rückgriff auf das Konzept einer solidarischen Datennutzung mit Blick auf notwendige Regeln der Daten-Governance ausgeführt (Abschnitt 17.4.1). Zum anderen wird im Abschnitt 17.4.2 gefragt, inwiefern eine moralische Hilfspflicht begründet werden kann, individuelle klinische Daten der Forschung zur Verfügung zu stellen. Verschiedene Möglichkeiten, persönliche Daten für die Forschung freizugeben, werden in Abschnitt 17.4.3 vorgestellt – insbesondere am Beispiel der sogenannten ‚Datenspende‘. Zuletzt (Abschnitt 17.5) werden die Konzepte der Selbstermächtigung (Empowerment) und der Partizipation von Patient*innen, die im Zusammenhang mit datenintensiver Forschung immer häufiger diskutiert werden, kritisch in den Blick genommen. Statt einer inflationären Anwendung dieser Begriffe auf alle Praktiken, in denen Patient*innen aktiv etwas beitragen, wird dargelegt, wie Formen von Patient*innenbeteiligung gefördert werden können, die den Handlungsraum der Menschen sinnvoll erweitern.
Wohin mit uns?
(2021)
Jährlich erkranken etwa 16.500 junge Menschen im Alter von 18–39 Jahren an Krebs. Und so wenig, wie man selbst darauf vorbereitet ist, so wenig ist es die Gesellschaft an sich. Mich traf es das erste Mal mit 26 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen der Humanmedizin. Einer längeren Phase mit Infekten folgte schließlich eine auffällige Bildgebung und eine Woche vor dem Examen dann eine OP am Brustkorb, um Lymphgewebe zur Diagnostik zu gewinnen. Am zweiten Tag des Examens erfuhr ich, dass es tatsächlich Krebs war – und genau eine Woche später begann schon die Therapie. Das Examen wollte ich unbedingt schreiben, da ich nicht auch noch ein halbes Jahr an Vorbereitung einfach verlieren wollte, und bin froh, dass ich es geschafft habe. Diese erste Therapie habe ich psychisch sehr gut verkraftet und es ist mir eher zugutegekommen, selbst Mediziner zu sein, da ichwusste, dass die Prognose sehr gut war. Was ich nicht wusste: dass man als Student keinerlei finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hat. BAföG bekam ich nie, es würde aber eh nach drei Monaten ausgesetzt werden und Anspruch auf ein Krankengeld besteht als Student nicht – man fällt also auf Hartz IV bzw. Sozialhilfe oder hat das Glück, dass man von den Eltern unterstützt wird. In meinem Fall Letzteres. Aber ich habe über meine Erkrankung andere Betroffene kennengelernt, die akut in existenzielle Nöte geraten sind – ich finde das unerträglich und doch ist es eine Realität in Deutschland.
Ein Teil der Gemeinschaft
(2021)
Keine Regionalgruppe vor Ort? Dann gründe ich halt eine – fand eine Betroffene mit Lupus erythematodes. Ein Erfahrungsbericht. Im Jahr 2000 bekam ich im Alter von 28 Jahren die Diagnose „Systemischer Lupus erythematodes“ (SLE) – mit Beteiligungen der Haut, des Zentralen Nervensystems, der Niere und des Herzens. Im Krankenhaus bekam ich zwar Informationen zur weiteren Therapie, nicht aber elementare Informationen über die Krankheit. Weil ich noch kein Internet hatte, ging ich in die Bibliothek und fand nach einigem Suchen auch ein medizinisches Nachschlagewerk aus den 60er Jahren. Darin wurde einiges über die Krankheit erklärt, auch, dass meine Lebenserwartung nur bei drei bis fünf Jahren liegen würde.
Ich stand im Badezimmer und hatte plötzlich das Gefühl, doppelt zu sehen. Beunruhigt ging ich zum Arzt, der mich gleich in die Klinik weiterleitete: Ich hatte einen kurzen Schlaganfall erlitten, dessen Folgen anschließend nicht mehr festgestellt werden konnten. Was die Ärzte bei den Tests aber sehr wohl sahen: Mein Blutdruck war erhöht, wenn auch nur leicht. Und das, obwohl ich mich doch einmal pro Woche im Sportverein fit hielt. Aber es reichte nicht, das wurde mir klar. Und ich beschloss, etwas zu ändern.
Jahrelang wurde ich von einem Facharzt zum anderen geschickt. Mein Körper spielt mit mir Katz und Maus – er stellt schubweise wichtige Organfunktionen ein und zwingt mich dadurch zwischenzeitlich sogar in den Rollstuhl. Ich bin ein menschliches Stehaufmännchen geworden und begreife, dass die „Götter in Weiß“ auch nur Menschen sind und ratlos meinem Zustand gegenüberstehen. Pillen und Spritzen missbilligtmein Körper und reagiert mit allergischen Schocks. Die meisten Ärzte werfen das Handtuch, wenn ich als Patient nicht in die Schublade passe, die das Krankheitsbild ihnen scheinbar vorgibt. Oft werde ich wie eine Außerirdische bestaunt – nur um zu guter Letzt in die Psychoschiene geschoben zu werden.
Als ich im Januar 2018 nach Potsdam zog, war ich hoch motiviert: Mein Studium hatte ich erfolgreich beendet und nun musste ich nur noch die letzte Hürde überwinden, um meinen Traumberuf Grundschullehrerin zu erreichen: das Referendariat. Fünf Tage hat es gedauert, bis sich mein Leben ändern sollte. In meinem WG-Zimmer voller Umzugskartons ertastete ich eines Abends eine Verhärtung in meiner Brust. Zwei Tage später hatte ich einen Termin bei einem Gynäkologen. Im Ultraschall sah man einen Tumor von etwa 1,5 cm Größe, der abgeklärt werden musste. „Machen Sie sich keine großen Sorgen. Ich hatte noch nie eine Patientin in ihrem Alter, bei der es etwas Bösartiges war.“ Mit diesen Worten verabschiedetet mich der Mediziner.
Mein Leben als Bluthochdruckpatientin begann in der Metro. Also nicht in der Bahn, sondern im Großmarkt. Ich war damals Ende dreißig und mein Blutdruck war mir bislang ziemlich egal. Aber in der Elektroabteilung waren gerade Blutdruckmessgeräte fürs Handgelenk im Angebot und aus purer Neugier habe ich mir eins umgeschnallt. Start, aufpumpen, warten und Ergebnis ablesen. WAS? WIE BITTE? 160/110? Klarer Fall, Gerät kaputt. Das sagte auch der inzwischen aufgetauchte Verkäufer und gab mir ein anderes. Neue Messung, die Aufregung über das Messergebnis tat das ihre dazu: 170/120. Ach Du Sch….
Die Diagnose Krebs ist für jeden Betroffenen ein einschneidendes Erlebnis, aber in einem so jungen Lebensalter ist es besonders dramatisch.Viele Gedanken sind schon bei Diagnosestellung von enormer Bedeutung: Kann ich meine Ausbildung jemals beenden? Wann kann ich wieder in die Welt und etwas erleben? Kann ich jemals noch Kinder bekommen? Auch finanzielle Sorgen und die Angst des sozialen Abstiegs rücken in den Vordergrund. Dass man in seiner Altersklasse nicht alleine ist, zeigen Studien. Jedes Jahr erkranken etwa 16.500 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahre an Krebs.
Rheuma? Mit 13 Jahren?
(2021)
Als ich 13 war, brach für mich erst mal eine Welt zusammen: Ich wurde krank, hatte Schmerzen und fühlte mich wie ein Außenseiter. Mit einer rheumatoiden Arthritis zu leben, war nicht immer leicht, besonders in der Schulzeit. Anders als die Freundinnen zu sein, ist nie das, was man sich als Teenie vorstellt. Mein Glück: Ich kam schnell in eine Rheumaklinik mit Kindern und Jugendstation. Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten verstanden meine körperlichen Schmerzen, aber auch meine seelischen Sorgen und Ängste. Ich bekam unzählige hilfreiche Therapien wie Physiotherapie, Wassertherapie, einen Psychologen und eine Auswahl an Medikamenten. Ich lernte in vielen Schulungen, mit meiner Krankheit umzugehen. Außerdem war es für mich total hilfreich, dass ich mich mit Gleichaltrigen austauschen konnte. Endlich fühlte ich mich nicht mehr so alleine! Ich fühle mich bei allem unterstützt und handlungsfähig, denn ich habe gemeinsam mit den Ärzten und Therapeuten viele Möglichkeiten, um mein Rheuma nicht die Oberhand gewinnen zu lassen.
Adequate Health Care – Appropriate Care. The understanding of health is highly relevant in ethical as well as health policy terms because it is linked to entitlement to health services. In addition, conclusions can be drawn from what we consider to be appropriate health care to the current prevailing understanding of health and illness. The article describes the conceptual complexity of the normative concept of adequate health care and the opportunities and challenges of its effective operationalization.
Der Denkanstoß 7„Apps und Wearables für die Gesundheit“ beschäftigt sich mit den Chancen und Herausforderungen, die durch sich stetig neu entwickelnde Gesundheitsapps und Wearables entstehen. Nicht alle dieser Apps und Wearables sind von gesundheitlichem Nutzen, sondern bedienen primär Marktinteressen. Andere, wie z.B. die Corona-Warn-App, bieten ein großes Potential für gesellschaftlichen und individuellen gesundheitlichen Nutzen. Die Entwicklungen im Bereich „Apps und Wearables für die Gesundheit“ sind teilweise so rasant, dass gesellschaftliche, ethische und rechtliche Fragestellungen kaum zeitnah und ausreichend diskutiert werden können. Der Nutzen der für die Forschung wichtigen Datenmengen, die mit Apps und Wearables generiert werden, wird dabei oftmals dem Datenschutz untergeordnet. Dieser „Denkanstoß“ möchte dazu anregen, über das Dilemma aus Datenschutz versus Datennutzen nachzudenken und Lösungen zu entwickeln.
Solidarität und Partizipation sind im öffentlichen und im bioethischen Diskurs zentrale Begriffe. Silke Schicktanz und Lorina Buhr weisen in ihrem Beitrag das Kollektive als deren gemeinsamen Bezugspunkt aus, der theoretisch auszuarbeiten sei. Ziel der Autorinnen ist es daher, ein differenziertes und für bioethische Diskurse anschlussfähiges Konzept von Kollektivität zu entwerfen und in Relation zu den normativen Grundbegriffen Partizipation und Solidarität zu setzen.
Die Diskussion der drei Grundbegriffe wird anhand von aktuellen Beispielen der datenintensiven medizinischen Forschung und mit Bezug auf die Covid-19-Pandemie veranschaulicht. Die Autorinnen plädieren dafür, die bislang enge individuumszentrierte bioethische Analyse um die Individuen, Kollektive und deren vielschichtige Beziehungen in Betracht nehmende Perspektive systematisch zu erweitern. Sie unterscheiden drei Arten von Kollektiven: (i) freiwillige, auf gemeinsame Ziele ausgerichtete Kollektive, (ii) unfreiwillige, auf Fremdzuschreibungen basierende Kollektive und (iii) affirmative Kollektive, deren Mitglieder sich die Kategorisierungen, die sie unfreiwilligen Kollektiven zuordneten, zu eigen und zur Grundlage politischen und emanzipatorischen Handelns machen.
Partizipation spezifizieren die Autorinnen mit Blick auf drei für den Kontext der medizinischen Forschung und Versorgung einschlägige Ebenen, denen je ein sich steigernder normativer Anspruch zugeschrieben wird: „die Zustimmung zur individuellen Bereitstellung von Daten oder Biomaterial […], die Konsultation bezüglich forschungs- und gesundheitspolitischer Ziele“ sowie „die Mitarbeit in Entscheidungsprozessen oder sogar als Mitforschende“ (S. 405). Im Anschluss an die Darstellung normativer Grundlagen und machtpolitischer Implikationen von Partizipation schlagen die Autorinnen fünf Kriterien für die Verbesserung von Verfahren der Beteiligung von Patient*innen und der Öffentlichkeit in der
Gesundheitsforschung vor. Zur Klärung des Konzepts von Solidarität knüpfen sie an eine Auffassung von Solidarität als Praxisform an, die sich drei verschiedenen Ebenen – Interpersonalität, Kollektivität, Recht – zuordnen lasse, sich im konkreten Handeln zeige und bestimmte erkennbare gruppenspezifische Gemeinsamkeiten voraussetze. Silke Schicktanz und Lorina Buhr fordern über eine praxeologische Perspektive hinaus eine bewusste Reflexion der dahinterstehenden gesellschaftskritischen und demokratietheoretischen Dimensionen.
19. Einsatz gentechnologischer Methoden in der Impfstoffentwicklung gegen das SARS-CoV-2-Virus
(2021)
In seinem Beitrag stellt Martin Korte die Suche nach einem wirksamen Corona-Impfstoff, insbesondere mit Blick auf die Rolle der Gentechnik, dar. Neben dem Virus selbst werden verschiedene Angriffspunkte für Impfstoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften vorgestellt. Hauptangriffsziel sei das sog. Spike-Protein, ein Protein in der Hülle der Viren, welches das Andocken an bestimmte Rezeptoren der Wirtszellen ermögliche. Zu den verschiedenen bereits zugelassenen oder in der Entwicklung befindlichen Impfstoffarten gehören RNA-Impfstoffe, vektorbasierte Impfstoffe, rekombinante proteinbasierte Impfstoffe, inaktivierte Virusvektoren sowie DNA-Impfstoffe, von denen einige näher vorgestellt werden. Die Entwicklung der Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 sei einem im Vergleich zur herkömmlichen Impfstoffentwicklung (die viele Jahre dauert) beschleunigten Zeitplan gefolgt, der auch durch gentechnologische Plattformen, fortgeschrittene Sequenzierungen und genetische Editierungsmöglichkeiten, also präzise gentechnikbasierte Veränderungen in der Sequenz der DNA- und RNA-Impfstoffe, ermöglicht worden sei. Die Entwicklung sei auch durch Erkenntnisse aus der Entwicklung von Impfstoffen gegen früher aufgetretene, ähnliche SARS-Viren beschleunigt worden. Bestehende Herstellungsprozesse habe man übernehmen und Phase I/II-Studien bereits ineinander verschachtelt starten können. Phase-III-Studien seien bereits nach der Zwischenanalyse der Phase I/II-Ergebnisse begonnen worden. Auf diese Art und Weise, begleitet und genehmigt von den Zulassungsbehörden, seien mehrere klinische Studienphasen parallel durchgeführt, aber keine Zulassungsphase übersprungen oder mit kleineren Kohortenzahlen als bei der Zulassung anderer Impfstoffe gearbeitet worden.
Insgesamt hält Martin Korte fest, dass innerhalb von nur zwölf Monaten mehrere Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 in Europa, USA und GB zugelassen worden seien, davon zwei mRNA-Impfstoffe und zwei vektorbasierte Impfstoffe. Dies wäre ohne sichere und effiziente gentechnologische Verfahren nicht möglich gewesen. Eine riesige Herausforderung bestehe nun darin 7–9 Milliarden Impfdosen herzustellen und über die gesamte Welt gerecht zu verteilen. Zudem seien parallel Impfstoffplattformen zu entwickeln, die sich laufend an mutierte Virusvarianten anpassen können, was auch zulassungstechnisch eine große Herausforderung sein werde.